Reformentwurf für das estnische Verwaltungsrecht (1997–1999)

Authors

  • Holger Schwemer

DOI:

https://doi.org/10.12697/JI.2014.21.07

Keywords:

Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Staatshaftungsrecht, Verwal-tungsvollstreckungsrecht, Gefahrenabwehrrecht, Polizeirecht, Organisationsrecht, Kommunalrecht, Ordnungsrecht, Behördenbegriff, Verwaltungsrechtsakte

Abstract

 

Der Beitrag enthält eine Darstellung der ersten Schritte zur Entwicklung des heutigen Verwaltungsrechts von Estland. Als Vorbereitung zur Aufnahme Estlands in die Europäische Union wurden der Hamburgische Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Schwemer und der Richter am Oberverwaltungsgericht Prof. Dr. Ulrich Ramsauer von der Regierung Estlands unter finanzieller Förderung durch die Europäische Union gebeten, Vorschläge zur Einführung eines rechtsstaatlichen Verwaltungsrechts zu erarbeiten, die im Anschluss neben anderen Vorlagen Grundlage für den parlamentarischen Abstimmungsprozess waren.

Der Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an ein leicht zu handhabendes Verwaltungsrecht in den Bereichen des Allgemeinen Verwaltungsrechts, des Gefahrenabwehrrechts und des Kommunalrechts. Aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht werden der Entwurf eines Verwaltungsgerichtsgesetzes, eines Gesetzes über das Verwaltungsverfahren, ein Verwaltungsorganisationsgesetz sowie ein Gesetz zur Durchsetzung verwaltungsrechtlicher Ansprüche dargestellt.

Gegenstand des Verwaltungsorganisationsrechts ist die Darstellung des Verwaltungsrechtsverhältnisses und damit insbes. die Frage, welche juristische Person und welches Organ (Behörde) auf staatlicher Seite tätig wird. Im Verwaltungsverfahrensrecht geht es um die Anforderungen an Rechtsakte, aber auch an ein nichtregelndes Verwaltungshandeln durch die Behörden. Das Verwaltungsvollstreckungsrecht befasst sich damit, wie Verwaltungsakte zwangsweise durchgesetzt werden. Der Rechtsschutz derjenigen, die durch hoheitliche Maßnahmen in ihren Rechten betroffen sind, ist Gegenstand des Verwaltungsgerichtsgesetzes. Die Gesetze sind an die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland angelehnt, sie sind aber so formuliert, dass viele Auslegungs- und Streitfragen, die es in Deutschland gibt, nicht entstehen können.

Im materiellen Verwaltungsrecht wurde damals ein Staatshaftungsgesetz entwickelt und ein allgemeines Gesetz zur Gefahrenabwehr. Die Grundstruktur jener Gesetze, die heute zum Teil dem geltenden Recht zu Grunde liegen, ist in dem Beitrag dargestellt. Im Staatshaftungsrecht werden Abwehr-, Leistungs- und Schadensersatzansprüche gegen die öffentliche Hand konkretisiert. Das Gefahrenabwehrrecht dient als Grundlage für Eilmaßnahmen der Polizei ebenso wie für die allgemeine Gefahrenabwehr durch die zuständigen Fachbehörden.

In diesen Bereichen haben die Entwürfe „Neuland“ auch im Vergleich etwa zur deutschen Rechtsordnung betreten und können immer noch als Vorbild für entsprechende gesetzliche Bestimmungen gelten.

 

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Published

2014-11-30

How to Cite

Schwemer, H. . (2014). Reformentwurf für das estnische Verwaltungsrecht (1997–1999). Juridica International, 21, 84–94. https://doi.org/10.12697/JI.2014.21.07