Verfassungsrechtliche Determinanten der öffentlichen Verwaltung in Deutschland
DOI:
https://doi.org/10.12697/JI.2014.21.05Keywords:
Rechtsstaatlichkeit der Verwaltung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Grundrechtsbindung der der Verwaltung, Demokratische Legitimation der Verwaltung, Verwaltungsorganisation, VerwaltungsverfahrenAbstract
Die für die öffentliche Verwaltung in Deutschland (abgesehen von ausgeklammerten bundesstaatlichen Gehalten) wichtigsten verfassungsrechtlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Rechtsstaatsprinzip. Dazu gehören die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Bindung an das Gesetz, Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes) und ihre zumal gerichtliche Kontrolle, als inhaltliche Vorgaben Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit und Vertrauensschutz sowie Anforderungen in organisatorischer und auf das Verfahren bezogener Hinsicht. Die Verwaltung ist zudem wie Gesetzgebung und Rechtsprechung an die Grundrechte gebunden; die Grundrechtsbindung richtet sich allerdings primär auf die das Verwaltungshandeln weithin bestimmende Gesetzgebung; nur soweit diese der Verwaltung Spielräume lässt, wirkt die Grundrechtsbindung unmittelbar auf die Verwaltung. Schließlich verlangt das Demokratieprinzip die grundsätzlich umfassende demokratische Legitimation der gesamten öffentlichen Verwaltung, lässt aber Raum für kommunale und funktionale Selbstverwaltung und zumal grundrechtlich legitimierte ministerialfreie Räume.