Perversion der Verwaltung – Verwaltung der Perversion in der NS Zeit
DOI:
https://doi.org/10.12697/JI.2014.21.03Keywords:
Nationalsozialismus, Verwaltung, Verwaltungsrecht, Perversion des Rechts, Formalismus, Diktaturen, TotalitarismusAbstract
1. Die NS-Verwaltung wurde doppelt pervertiert, strukturell und inhaltlich. Perversion bestand im Vergleich zu freiheitlich-rechtstaatlichen Systemen.
2. Strukturell pervertiert wurden die zuvor stark ausgebildeten Rechtsformen. Sie wurden bewußt unterlaufen.
3. Inhaltlich pervertierend waren die Ziele Rasse, Führer und Volksgemeinschaft. Die Verwaltung vollstreckte sie. Sie wurde totalitär, nicht nur legal zwingend oder autoritär diktatorisch.
4. Wesentlich in diesen totalitären Gesellschaften ist generell der tägliche Konformitätsdruck. Die NS-Verwaltung funktionierte bemerkenswert gut – aber im nationalsozialistischen Sinn.
5. Die Sicherungen dagegen liegen weniger im Recht, seinen Institutionen, Formen, Mitteln, Akteuren, sondern im Erhalt einer Gesellschaft von grundsätzlich gleich freien Menschen.
6. Die Lage der Verwaltung von 1933-1945 wurde also weit über das ‚normale‘ politische Maß hinaus prekär politisch, und ihr Gesicht wurde zur ideologisch verzerrten Fratze.