Zur Europäisierung des Verwaltungsrechts
DOI:
https://doi.org/10.12697/JI.2014.21.09Keywords:
Subjektives öffentliches Recht, Rücknahme von Verwaltungsakten, Staatshaftungsrecht, Verwaltungsverfahren, Klagebefugnis, vorläufiger RechtsschutzAbstract
Die Europäisierung des Verwaltungsrechts ist ein fortschreitender, nicht endender Prozess. Betroffen sind Kernmaterien der innerstaatlichen Rechtsordnung wie etwa das Allgemeine Verwaltungsrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Verwaltungsprozessrecht. Der Beitrag analysiert die Einwirkungen des supranationalen Unionsrechts auf jene Rechtsgebiete und weist nach, dass das systematisch angelegte deutsche Verwaltungsrecht und die gut strukturierte Rechtsdogmatik in der Lage sind, die Europäisierung der innerstaatlichen Rechtsordnung zu bewältigen. Dabei zeigt sich, dass das Europarecht nicht nur Herausforderungen für das nationale Recht und das überkommene Rechtsdenken bereithält, sondern auch Impulse für die Modernisierung des deutschen Verwaltungsrechts setzt.