Warum wir an der Universalität der westlichen Werte festhalten sollten
DOI:
https://doi.org/10.12697/JI.2014.21.10Keywords:
Gewaltverbot, Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte, Völkerrecht, Legitimität, Legitimation, GerechtigkeitAbstract
Die westlichen Werte lassen sich – soweit sie fundamentale Prinzipien der Gerechtigkeit betreffen – in vier Kategorien untergliedern: Gewaltverbot, Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte. Der Westen erhebt in Bezug auf sie Anspruch auf Universalität. Alle Staaten und internationalen Organisationen sollen sie langfristig übernehmen. Wer die weltweite Verbreitung von Gewaltverbot, Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechten anstrebt, sollte eine überzeugende Begründung vorweisen können. Der vorliegende Beitrag versucht, die Grundlagen westlicher Werte herauszustellen. Um das Gerechtigkeitsniveau eines Rechtsprinzips oder einer Rechtsnorm zu bestimmen, ist eine Würdigung aller Anknüpftatsachen vorzunehmen. Dies hat Ähnlichkeit mit dem juristisch/politologischen Legitimations-Konzept. Danach ergibt sich aus den Gesamtumständen („plurale Legitimation“) ein Legitimationsniveau. Dieses kann sich insbesondere aus dem (mutmaßlichen) Willen der Bevölkerung (Input-Legitimation) und/oder dem Nutzen für die Bevölkerung (Output-Legitimation) ergeben. In vergleichbarer Weise ist das Gerechtigkeitsniveau zu bestimmen.