Das im Generalgouvernement in den Jahren 1939–1945 angewandte materielle Strafrecht

Authors

  • Andrzej Wrzyszcz

DOI:

https://doi.org/10.12697/JI.2017.26.03

Abstract

In der Zusammenfassung möchte ich nämlich feststellen, dass die von den deutschen Besatzungsbehörden für das Generalgouvernement in den Jahren 1939–1945 im Bereich des materiellen Strafrechts gebildete Gesetzgebung eins der wesentlichsten Elemente der Repressions- und Exterminationspolitik war. Meiner Meinung nach waren die im Generalgouvernement von verschiedenen Organen des nationalsozialistischen Dritten Deutschen Reichs eingeführten Vorschriften des materiellen Strafrechts besonders streng. Als Beispiel möchte ich hier nochmals an die Todesstrafe für die Juden erinnern, wenn sie in die Ghettos nicht übersiedelten oder deren Grenzen verließen, die auch alle anderen Personen betraf, die ihnen Zuflucht gewährten und insbesondere wenn sie die Juden außerhalb der Ghettogrenzen unterbrachten, sie fütterten oder versteckten. Nach meinem Wissen hatten die Deutschen während des II. Weltkrieges auf keinem der ihnen untergeordneten Gebiete so drastische Vorschriften eingeführt.

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Published

2017-11-13

How to Cite

Wrzyszcz, A. . (2017). Das im Generalgouvernement in den Jahren 1939–1945 angewandte materielle Strafrecht. Juridica International, 26, 25–33. https://doi.org/10.12697/JI.2017.26.03